Kosten
Eine Behandlung in meiner Praxis ist von Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstattungsfähig
oder kann auf Selbstzahlerbasis erfolgen.
Die Abrechnung über die Gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich (Ausnahme: Kostenerstattungsverfahren).
Coaching erfolgt prinzipiell auf Selbstzahlerbasis.

Private Kassen und Beihilfe:
Ohne vorherige Bewilligung werden
5 Probesitzungen von den Privaten
Kassen und Beihilfen übernommen.
Da die jeweiligen Tarifbedingungen
je nach Vertrag variieren, klären Sie
bitte vorab, in welchem Umfang weiterführende Psychotherapie bei Ihnen übernommen wird.

Selbstzahler:
Hier entscheiden Sie über den Umfang der Therapie und können selbst die Verantwortung übernehmen. Zudem bleibt die Behandlung absolut vertraulich.

Gesetzliche Kassen:
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 SGB V) können Therapiekosten in einer Privatpraxis auch von der GKV übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Nachweise bei Ihrer Versicherung nötig sind, um einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.

Abrechnung:
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (Stand Juli 2024).
Je nach Komplexität und Zeitaufwand setze ich den 2,3- bis 3,5-fachen Satz an. Die konkrete Honorarvereinbarung findet im Erstgespräch statt.
