Kosten

Eine Behandlung in meiner Praxis ist von Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstattungsfähig 
oder kann auf Selbstzahlerbasis erfolgen.
Die Abrechnung über die Gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich (Ausnahme: Kostenerstattungsverfahren).
Coaching erfolgt prinzipiell auf Selbstzahlerbasis.

Private Kassen und Beihilfe: 
Ohne vorherige Bewilligung werden 
5 Probesitzungen von den Privaten 
Kassen und Beihilfen übernommen. 
Da die jeweiligen Tarifbedingungen 
je nach Vertrag variieren, klären Sie 
bitte vorab, in welchem Umfang weiterführende Psychotherapie bei Ihnen übernommen wird.

Selbstzahler:
Hier entscheiden Sie über den Umfang der Therapie und können selbst die Verantwortung übernehmen. Zudem bleibt die Behandlung absolut vertraulich.

Gesetzliche Kassen: 
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 SGB V) können Therapiekosten in einer Privatpraxis auch von der GKV übernommen werden. 
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Nachweise bei Ihrer Versicherung nötig sind, um einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. 

Abrechnung:
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (Stand Juli 2024).
Je nach Komplexität und Zeitaufwand setze ich den 2,3- bis 3,5-fachen Satz an. Die konkrete Honorarvereinbarung findet im Erstgespräch statt.

Coaching:
Das Honorar orientiert sich am Stundensatz für therapeutische Leistungen und wird im Erstgepräch vereinbart.
Während Psychotherapie umsatzsteuer-befreit ist, fallen bei Coaching-Leistungen zusätzliche Gebühren an, die ich Ihnen in der Regel aufgrund von § 19 Umsatzsteuergesetz erlassen kann.

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